21 March 2007

Polen wegen verweigerter Abtreibung zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Wenn es um Abtreibungen geht, werden viele ziemlich irrational. Abtreibungsgegner bezeichnen alles ab der befruchteten Eizelle als ungeborenes Kind und verwenden zur Unterstreichung dieses rhetorischen Tricks Bilder von Embryos oder Föten (ab der 8./9. Woche wird die Bezeichnung Fötus verwendet), die meist älter sind als 7 Wochen, ein Zeitpunkt, zu dem viele Abtreibungen schon erfolgt sind (in der Schweiz finden beispielsweise 85 % aller Abtreibungen 3 - 8 Wochen nach der Befruchtung statt, England und Wales 60 % bis zur 9. Woche). Dazu wird der Fötus selten im anatomischen Kontext gezeigt, der Hintergrund ist meist schwarz, um die Eigenständigkeit des Fötus zu betonen. Auch sucht man oft vergeblich nach Größenangaben wie diesen:

Ein Embryo 5 Wochen nach dem Eisprung ist etwa 11-14 mm groß, ein 7 Wochen alter Embryo etwa 21-23 mm (Photo) und ein 8 Wochen alter Fötus etwa 23-32 mm groß. [Bilder von Embryos bis zu einem Alter von 8 Wochen mit Größenangaben.]

Auch andere Informationen zur Entwicklung des Embryo oder Fötus fehlen meist, wie beispielsweise, dass erst in der 8. Woche nach Befruchtung ein neurologisches Netzwerk ausgebildet hat, das auf Stimuli mit reflexartigen Bewegungen reagieren kann. Von einem "Gehirn" kann man noch lange nicht sprechen.
The embryological landmark of 20 weeks marks the completion of the development of the thalamus, a region of the brain, which enables the integration of the nervous system.

Contemporary American (and Japanese) society defines death as the loss of the pattern produced by a cerebral electroencephalogram (EEG). If life and death are based upon the same standard of measurement, then the beginning of human life should be recognized as the time when a fetus acquires a recognizable EEG pattern. This acquisition occurs approximately 24- 27 weeks after the conception of the fetus and is the basis for the neurological view of the beginning of human life.
Ich finde die deutsche Regelung gut, Sexualaufklärung in den Schulen, freier Zugang zu Verhütungsmitteln und der "Pille danach", die Möglichkeit der legalen Abtreibung mit Beratungspflicht bis zur 12. SSW* und danach nur mit medizinischer Indikation (Gefahr für die physische und psychische Gesundheit der Schwangeren). Eine restriktivere Regelung führt nicht zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen, sondern zu mehr illegalen Abtreibungen, mit großen Gefahren für die Schwangere. Umgekehrt führen nicht-restriktive Regelungen nicht dazu, dass besonders viele Abtreibungen durchgeführt werden. Die Abtreibungsraten sind in der Schweiz, Belgien, Deutschland und Holland, die alle eine nicht-restriktive Regelung (Fristenregelung) haben, Europa-weit am niedrigsten (zwischen 6,8 und 8,5 legale Schwangerschaftsabbrüche auf 1000 Frauen).

In Polen wurden die Abtreibungsgesetze 1993 auf Druck der katholischen Kirche drastisch verschärft, nach einer langen Phase einer liberalen Regelung.
Seitdem ist ein legaler Schwangerschaftsabbruch in Polen nur noch bei Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Mutter, einem schweren Defekt des Kindes oder nach Vergewaltigung möglich. Theoretisch. Doch in der Praxis wird das Recht auf Abtreibung den betroffenen Frauen selbst in diesen Fällen nur selten gewährt. Für 2004 meldete die Regierung des Landes mit seinen 38 Millionen Einwohnern offiziell 193 Abtreibungen. Die Zahl sorge für weltweiten Spott, sagt Wanda Nowicka, Direktorin der „Föderation für Frauen und Familienplanung“ in Warschau. Tatsächlich liegt die Dunkelziffer illegaler Abtreibungen wesentlich höher. Auf bis zu 200000 pro Jahr beziffert die Förderation deren Zahl.
[Quelle: tagesspiegel]

Nun ist Polen wegen seiner restriktiven Abtreibungsgesetze vom Europäischen Gerichtshof in Straßburg zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt worden:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen wegen seiner strengen Abtreibungsgesetze zur Zahlung eines Schmerzensgelds verurteilt. Die Regierung in Warschau muss 25.000 Euro an eine seit der Geburt ihres dritten Kindes sehbehinderte Polin zahlen, die trotz der vorhergesagten Gesundheitsschäden keine Erlaubnis für eine Abtreibung erhalten hatte.

Es gebe in Polen keine klare Rechtsgrundlage darüber, unter welchen Umständen eine Abtreibung legal sei, kritisierte der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. In Polen werden Abtreibungen mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Ausnahmen vom Abtreibungsverbot sind bei einer Gefährdung der Gesundheit der Mutter aber möglich.

Der 36-jährigen Klägerin war nach Beginn ihrer Schwangerschaft von drei Augenärzten bestätigt worden, dass sich ihr Sehvermögen mit der Geburt ihres dritten Kindes erheblich verschlechtern würde. Dennoch weigerten sich diese und weitere Ärzte, ihr eine Bescheinigung auszustellen, die eine Abtreibung erlaubt hätte.

Der Gerichtshof erklärte dazu, die polnischen Gesetzesbestimmungen seien so unklar, dass Ärzte oft nicht wagten, eine Bescheinigung auszustellen. Nach Schätzung der Polnischen Vereinigung für Frauen und Familienplanung wird jedes Jahr tausenden Polinnen eine Abtreibung untersagt, auf die sie aus medizinischen Gründen eigentlich Anspruch hätten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die polnische Regierung hat drei Monate Zeit, Berufung einzulegen.
[Quelle: ZDF.de; für Hintergrund siehe tagesspiegel]

Wie ich neulich schon geschrieben habe, finden zur Zeit seltsame Dinge in Polen statt. Der Bildungsminister vertritt Kreationismus und plant ein Gesetz, nach dem Lehrer entlassen werden können, wenn sie im Aufklärungsunterricht erwähnen, dass es auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften geben kann und auf die Notwendigkeit eines geschützten Geschechtsverkehrs hinweisen. Die Abtreibungsregelung ist nach Irland die restriktivste in Europa.

Dieses Urteil ist ein Signal an Polen, dass die Mitgliedschaft in der EU auch bedeutet, den Bürgern gewisse Rechte zugestehen zu müssen, wie das Recht auf die Unversehrtheit des Körpers, und Europa (hoffentlich) nicht unbeteiligt zusehen wird, wenn diese Rechte beschnitten werden.

MfG,
JLT



* Während in Deutschland die Befruchtung als "Startzeitpunkt" genommen wird (also zwei Wochen nach der letzten Menstruation), wird in vielen anderen Ländern (z. B. in der Schweiz) tatsächlich ab der letzten Regel gezählt. Dies kann in Hinblick auf das angegebene Alter des Embryos/Fötus verwirrend sein, weil der Embryo/Fötus hiernach in z. B. der 8. Schwangerschaftswoche erst 6 Wochen alt ist.

3 Kommentare:

Anonymous said...

Zum Thema Abtreibungszeitpunkt, ist das fundirteste, was ich bihe rgehört habe der ethishce Standpunkt, wie er auch in der wikipedia vertreten wird. Vo der 26 Woche ist die Hinrine nciht ausgebildet und damit keine Wahrnehmung seites des Fötus möglich. Das Einterteten des Todes wird auhc über die Aktivitäten der Hirnrinde defniert. Warum soll man das Anfag des Lebens nicht genauso definieren, wie das Ende des Lebens?? Meiner Ansicht nach sollte Leiden verhindert werden und da ist diese Aussage, die einzig Relevante die ich bisher gehört habe.

JLT said...

Was den Embryo angeht, gebe ich Dir Recht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass die Gefahr von Komplikationen (pysischen und psychischen) durch eine Abtreibung zunimmt, je länger die Schwangerschaft dauert. Von daher halte ich die Befristung auf 12 Wochen für angemessen. Die Zeit sollte ausreichend sein, um sich zu überlegen, ob man abtreiben will oder nicht. Und danach ist es mit medizinischer Indikation immer noch möglich.

JLT said...

und es schreibt sich natürlich "pHysisch".